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Weiterbildung Arbeitsamt

Für die meisten Menschen steht ein Besuch beim Arbeitsamt nur im Falle einer akuten Arbeitslosigkeit an. Wer nicht mehr weiter weiß und auch auf staatliche Hilfen angewiesen ist, wird so bei der Agentur für Arbeit beziehungsweise beim Jobcenter vorstellig und hofft dort auf Unterstützung. Dass das Arbeitsamt auch Berufstätigen interessante Angebote machen kann, ist dahingegen vielen Menschen gar nicht klar.

Nichtsdestotrotz ist das Arbeitsamt auch in Sachen Weiterbildung der richtige Ansprechpartner und kann so einen wichtigen Beitrag zur individuellen Karriereentwicklung leisten.

Unabhängig davon, ob man sich beruflich verändern oder auf der Karriereleiter aufsteigen möchte, liegt man mit einer Weiterbildung stets goldrichtig und tut gut daran, sich an das Arbeitsamt zu wenden. Dieses ist die Behörde mit umfassender Kompetenz in der beruflichen Qualifizierung. Die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit kennen sich zudem auf dem Arbeitsmarkt aus und wissen folglich, welche Qualifizierungen besonders aussichtsreich sind.

Darüber hinaus sind den Arbeitsämtern die verschiedenen Weiterbildungsanbieter bekannt. Man muss also nicht arbeitslos sein, um vom Arbeitsamt auf seinem Berufsweg unterstützt zu werden.

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Das Arbeitsamt als unabhängige Informationsquelle für Weiterbildungen

Wer eine berufliche Weiterbildung in Betracht zieht, kann selbstverständlich online nach geeigneten Anbietern und Lehrgängen suchen und wird in den Weiten des World Wide Web mit Sicherheit fündig. Im nächsten Schritt kann man dann den Anbieter kontaktieren und beispielsweise das kostenlose Informationsmaterial unverbindlich anfordern, um sich ein genaues Bild von der betreffenden Qualifizierung zu machen.

Das Arbeitsamt taucht dabei gar nicht auf und spielt folglich zunächst keine Rolle. Interessenten sollten allerdings nicht vergessen, dass die Informationsmaterialien der einzelnen Anbieter stets Werbezwecken dienen und somit keinen objektiven Eindruck von der Maßnahme vermitteln. Beim Arbeitsamt sieht dies vollkommen anders aus, denn dieses verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und ist zudem unabhängig von den Bildungsanbietern.

Wer eine unabhängige Meinung zu seinen Weiterbildungswünschen hören möchte, sollte es sich also nicht nehmen lassen, beim örtlichen Arbeitsamt vorstellig zu werden. Dieses informiert unabhängig über verfügbare Weiterbildungsangebote in der Region und zeigt zudem gegebenenfalls Förderoptionen auf.

Unterstützungen des Arbeitsamtes im Bereich der beruflichen Weiterbildung

Die Unterstützung des Arbeitsamtes beziehungsweise des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit in Bezug auf eine berufliche Weiterbildung kann je nach Einzelfall variieren. Es beginnt bereits bei der unabhängigen und kompetenten Beratung, die Menschen mit beruflichen Ambitionen aufzeigt, was möglich ist. Im nächsten Schritt werden dann die Rahmenbedingungen der Qualifizierungsmaßnahme erörtert.

In diesem Zusammenhang kommen auch die finanziellen Hilfen des Arbeitsamtes ins Spiel, die eventuell in Anspruch genommen werden können. Nicht nur Arbeitslose können sich somit auf das Arbeitsamt verlassen, sondern auch Berufstätige, die mehr erreichen wollen.

Art der Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt

Die Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt beschränkt sich nicht nur auf eine persönliche Beratung. Beispielsweise über das Kursnet-Portal stellt die Agentur für Arbeit auch umfassende Informationen zu diversen Weiterbildungen zur Verfügung und liefert so wichtige Ansätze für die Karriereplanung. Mindestens ebenso wichtig sind aber auch die Möglichkeiten einer finanziellen Förderung, die über das Arbeitsamt in Anspruch genommen werden kann. Wer sich beispielsweise nach einer längeren Arbeitslosigkeit oder während der Elternzeit weiterbilden möchte, ist typischerweise knapp bei Kasse und kann sich eine kostspielige Weiterbildung aus eigenen Mitteln kaum leisten.

Aber selbst Berufstätige mit einem festen Einkommen wissen finanzielle Hilfen sehr zu schätzen, schließlich müssen sie ihre laufenden Lebenshaltungskosten durch ihr Gehalt finanzieren und verfügen somit ebenfalls nur über wenig Spielraum. Wer sich aus diesem Grund beim Arbeitsamt nach Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung erkundigt, wird erfreut feststellen, dass es eine ganze Reihe an unterschiedlichen Programmen gibt.

Dabei handelt es sich um die folgenden Optionen:

  • Bildungsgutschein
  • WeGebAU
  • Weiterbildungsprämie
  • Zukunftsstarter
  • Aufstiegsstipendium
  • Aufstiegs-BAföG
  • Weiterbildungsstipendium
  • Weiterbildungscheck
  • Bildungsprämie

Nicht alle der genannten Förderungen werden auch tatsächlich von der Agentur für Arbeit übernommen. Zuweilen sind auch andere Stellen zuständig. Das Arbeitsamt informiert darüber und zeigt zunächst alle Optionen auf, so dass sich Weiterbildungsinteressierte einen ersten Eindruck verschaffen können.

Welche Weiterbildungen werden durch das Arbeitsamt gefördert?

Es stellt sich unter anderem die Frage, welche Weiterbildungen durch das Arbeitsamt gefördert werden. In Anbetracht der Vielzahl an Bildungseinrichtungen und Lehrgängen ist es eine große Herausforderung, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Zur Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung, im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung oder auch zur Förderung des beruflichen Aufstiegs kann sich eine Weiterbildung durch das Arbeitsamt lohnen.

Diese sollte förderungsfähig und daher nach AZAV zertifiziert sein. Ist dies der Fall, kann eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt erfüllt sein?

Die Zertifizierung nach AZAV ist noch kein Garant dafür, dass man in den Genuss einer Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt kommt. Je nach Programm existieren noch Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt. So kann beispielsweise ein Bildungsgutschein nur nach vorheriger Beratung ausgestellt werden, sofern der Sachbearbeiter die betreffende Maßnahme befürwortet. Wer dahingegen mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist oder sich in Pflege- beziehungsweise Elternzeit befindet, erfüllt die Voraussetzungen für die Bildungsprämie.

Diese wird allerdings nur für berufsbezogene Weiterbildungen gewährt und ist bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mindestens 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung ausgeschlossen.

Je nach Weiterbildungsförderung kann es folglich große Unterschiede hinsichtlich der Voraussetzungen geben. Menschen, die an einer beruflichen Weiterbildung interessiert sind und sich dabei fördern lassen möchten, sollten sich folglich eingehend informieren. In der Regel bietet sich eine ausführliche Beratung beim Arbeitsamt an und gibt Aufschluss über die Rahmenbedingungen der verschiedenen Weiterbildungsförderungen.

Was kann man tun, wenn das Arbeitsamt die gewünschte Weiterbildung nicht unterstützt?

Die Entscheidung für eine Weiterbildung steht und fällt nicht selten mit der Haltung des Arbeitsamtes. Insbesondere dann, wenn eine Förderung abgelehnt wird, steht die Teilnahme an der Qualifizierung vielfach auf der Kippe. Die im Zuge dessen anfallenden Kosten übersteigen oftmals die finanziellen Möglichkeiten der Interessierten. Diese sollten aber noch einmal das Gespräch mit dem Arbeitsamt suchen, mitunter ihren Arbeitgeber ansprechen oder über einen kleinen Kredit nachdenken.

In vielen Fällen lassen sich die Anbieter auch auf eine Ratenzahlung ein, so dass man die Weiterbildung vielleicht auch ohne finanzielle Unterstützung des Arbeitsamtes finanzieren kann.

Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt per Bildungsgutschein

Über die Agenturen für Arbeit und Jobcenter können Weiterbildungsinteressierte unterschiedlichste Förderungen und Hilfen erhalten. Im Zuge einer ausführlichen Beratung wird zunächst die Ist-Situation analysiert, um dann die richtige Förderung zu finden. In einem großen Teil der Fälle rückt der Bildungsgutschein in den Mittelpunkt des Interesses.

All diejenigen, die eine berufliche Weiterbildung anstreben und sich die finanzielle Unterstützung des Arbeitsamtes sichern möchten, tun daher gut daran, sich mit dem Bildungsgutschein auseinanderzusetzen.

§ 81 Absatz 4 SGB III entsprechend handelt es sich bei dem Bildungsgutschein um ein Dokument, das die Fördervoraussetzungen für eine berufliche Qualifizierung bescheinigt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, wodurch es im Ermessen der Sachbearbeiterin beziehungsweise des Sachbearbeiters liegt, ob ein Bildungsgutschein ausgestellt wird oder nicht. Ist dies der Fall, enthält er typischerweise die folgenden Angaben:

  • regionaler Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer
  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Weiterbildung
  • Umfang der Kostenübernahme

Das Amt kann Weiterbildungsinteressierten folglich einige Vorgaben machen und sie in ihrer Auswahl einschränken. Zugleich ist darauf zu achten, dass es sich bei der gewünschten Qualifizierung um eine nach AZAV zertifizierte Maßnahme handelt. Andernfalls ist eine Förderung per Bildungsgutschein nicht möglich.

Abgesehen davon, dass durch den Bildungsgutschein beispielsweise die Lehrgangskosten, Lernmittel und Fahrkosten finanziert werden, ergibt sich auch eine soziale Absicherung. Arbeitslose erhalten während der geförderten Maßnahme Arbeitslosengeld. Darin inbegriffen sind auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung.

So ist zumindest das Existenzminimum gesichert, wodurch die Teilnehmenden der Weiterbildung ihre gesamte Aufmerksamkeit schenken können. Der Erfolg der Qualifizierung kann auf diese Art und Weise gesteigert werden, was wiederum zu besseren Perspektiven führt.

Wer sich einen Bildungsgutschein vom Jobcenter oder von der Agentur für Arbeit ausstellen lassen möchte, sollte sich vorab Gedanken machen, Argumente zusammentragen und dann einen Termin beim Amt vereinbaren. Im Zuge dessen findet eine ausführliche Beratung unter Berücksichtigung des Weiterbildungswunsches statt. Die Sachbearbeiter/in beziehungsweise der Sachbearbeiter prüft zunächst die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein. Diese sehen folgendermaßen aus:

  • Notwendigkeit, um Arbeitslosigkeit zu beenden
  • Notwendigkeit, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • Notwendigkeit, um Berufsabschluss nachzuholen

Die Förderung per Bildungsgutschein muss demnach begründet sein. Ist dies der Fall, kann eine entsprechende Förderung bewilligt werden. Da es sich um eine Kann-Leistung handelt, besteht seitens der Weiterbildungsinteressierten allerdings kein rechtlicher Anspruch auf diese Förderung. Schlüssige Argumente und Kompromissbereitschaft sind hier folglich angezeigt.

Alternativen zur Weiterbildungsförderung durch das Arbeitsamt

Wenn es um finanzielle Unterstützung im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung geht, ist das Arbeitsamt oftmals die erste Adresse. Viele Weiterbildungsinteressierte setzen auf eine Förderung von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter, doch eine entsprechende Garantie gibt es nicht.

Es kommt immer wieder vor, dass Förderanträge abgelehnt werden. In entsprechenden Fällen gibt es unter anderem die folgenden Alternativen:

  • Förderung durch die Rentenversicherung
  • Förderung über den Europäischen Sozialfonds
  • Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Anbieter
  • Aufnahme eines Kredits
  • Finanzierung über Ersparnisse

Umschulungen als Alternativen zu Weiterbildungen über das Arbeitsamt

Das Arbeitsamt fördert berufliche Qualifizierungen auf verschiedenen Ebenen. Einerseits gibt es ausführliche Beratungen, andererseits finanzielle Hilfen. Neben Weiterbildungsmaßnahmen sind hier auch Umschulungen zu nennen.

In einigen Fällen ist ein kompletter Berufswechsel zugunsten neuer beruflicher Perspektiven dringend anzuraten. Das Arbeitsamt hält Informationen zur zweiten Ausbildung bereit und vermittelt zudem entsprechende Lehrgangsplätze, sodass dem beruflichen Neustart nichts im Wege steht.

Checkliste: Darauf kommt es bei beruflichen Qualifizierungen über das Arbeitsamt an

Das Arbeitsamt hat gute Gründe dafür, berufliche Qualifizierungen unterschiedlichster Art zu fördern. Die Kundinnen und Kunden sollen ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten oder den Grundstein für einen beruflichen Wiedereinstieg legen.

Es werden aber längst nicht alle Maßnahmen gefördert. Die folgende Checkliste zeigt auf, worauf es ankommt:

  • berufliche Qualifizierung
  • zugelassener Träger
  • AZAV-Zertifizierung

5 Tipps für die Beantragung einer Weiterbildungsförderung

Menschen, die um die Bedeutung des lebenslangen Lernens wissen und sich finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung wünschen, sollten zunächst einen Beratungstermin beim Arbeitsamt vereinbaren. Im Zuge dessen kann beispielsweise ein Bildungsgutschein ausgestellt werden. Um die Chancen auf eine positive Entscheidung des Amtes zu erhöhen, gibt es nachfolgend fünf wertvolle Tipps:
  • Treffen Sie eine beispielhafte Vorauswahl, um Ihre Pläne zu erläutern!
  • Nennen Sie konkrete Gründe und Argumente für die Notwendigkeit der bevorzugten Qualifizierung!
  • Seien Sie offen für Vorschläge Ihres Sachbearbeiters beziehungsweise Ihrer Sachbearbeiterin!
  • Nehmen Sie Vorschläge des Arbeitsamtes an!
  • Lassen Sie sich auf eine Kooperation mit dem Arbeitsamt ein!

Achtung! Zwei Tipps aus der Redaktion

Sofern man seitens des Arbeitgebers keine Unterstützung erhält, muss man sich in Eigenregie um eine Weiterbildung kümmern. Die Suche nach passenden Qualifizierungen und vor allem die Finanzierung stellen große Herausforderungen dar, die man nicht so leicht meistern kann.

Es lohnt sich also, Unterstützung anzunehmen und zu diesem Zweck beim Arbeitsamt vorstellig zu werden. Mit den folgenden Tipps ergeben sich dabei gute Aussichten.

Lassen Sie sich zum Thema Weiterbildungsförderung beraten!

Das Arbeitsamt ist nicht nur in Sachen Arbeitsvermittlung und finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, sondern auch Weiterbildungsförderungen betreffend die richtige Anlaufstelle. Dafür sorgen unterschiedlichste Angebote.

Hier kann man als Laie leicht den Überblick verlieren, weshalb es wichtig ist, sich gut zu informieren und eingehend beraten zu lassen. Ein Termin beim Arbeitsamt kann sehr aufschlussreich sein und den Grundstein für die berufliche Qualifizierung legen.

Wenden Sie sich an die richtige Stelle!

Dass man im Rahmen einer Weiterbildung auf unterschiedlichste Art und Weise vom Arbeitsamt unterstützt werden kann, steht außer Frage. Allerdings sollten Interessierte wissen, an welche Stelle sie sich wenden sollen.

Wer Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhält, ist Kunde des Jobcenters und dort an der richtigen Adresse. ALG-I-Bezieher sollten sich dahingegen an die Agentur für Arbeit wenden.

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